Eine Straße. Viele Ideen. Kein Dialog.
Die Seidelbastgasse im 22. Wiener Gemeindebezirk ist eine ruhige Wohnstraße nahe dem Naherholungsgebiet Mühlwasser. Anwohnerinnen und Anwohner kennen ihre Straße gut — sie wissen, wie der Verkehr fließt, welche Konflikte entstehen, und was die Lebensqualität tatsächlich verbessern würde.
Seit Jahren bringen sie Vorschläge ein:
- Wohnstraße — würde Durchzugsverkehr reduzieren und Fußgänger schützen
- Begegnungszone — ermöglicht sichere Koexistenz aller Verkehrsteilnehmerinnen
- Einbahn mit verkehrsberuhigenden Elementen — schafft Platz ohne Konflikte zu verschieben
Was wurde umgesetzt? Keine dieser Maßnahmen. Stattdessen ordnete die MA 28 auf Betreiben des Bezirks die Errichtung eines 2 Meter breiten Gehsteigs an — ohne eigenständige Verkehrserhebung, ohne echten Dialog, und gegen die mehrheitliche Ablehnung der Anwohnerschaft. Und ohne jede Infrastruktur für Radfahrer:innen — wodurch die Sicherheit nicht erhöht, sondern vermindert wird: Wer auf der verbleibenden 3-Meter-Fahrbahn nicht sicher radeln kann, weicht auf den Gehsteig aus — genau jenen, den die Maßnahme eigentlich schützen soll.
Die Verfahrenslogik: erst entscheiden, dann informieren
Im September 2024 fand eine „Bauverhandlung" vor Ort statt — doch schon dort zeichnete sich ab, was das Protokoll der späteren Bürgerinformation (März 2026) offen bestätigte: Das grundsätzliche Infragestellen der Maßnahme war ausdrücklich kein Gegenstand der Besprechung. Es ging nicht darum, ob ein Gehsteig gebaut wird, sondern nur noch wie.
„wir sind jetzt praktisch vom Bezirk aufgetragen worden, um ein Projekt zu machen"— Zitat eines Behördenvertreters, Bauverhandlung September 2024 (protokolliert)
Diese Aussage ist aufschlussreich. Sie zeigt: Die Behörde verstand sich nicht als unabhängige Prüfinstanz, sondern als Vollzugsorgan einer bereits politisch gefällten Entscheidung. Eine eigenständige, ortsbezogene Abwägung der Verkehrssituation fand nicht statt.
Bürgerinnen und Bürger werden vor vollendete Tatsachen gestellt
Das Protokoll der Bürgerinformation vom 26. März 2026 listet explizit die „Nicht-Ziele" der Veranstaltung auf. Ein grundsätzliches Hinterfragen der Maßnahme sollte demnach gar nicht erst möglich sein. Stattdessen wurden bereits drohende Konsequenzen thematisiert: Anzeigen mit Strafen bis zu € 50.000 sowie die Möglichkeit einer Ersatzvornahme durch eine behördlich beauftragte Baufirma — ohne Kostenvergleich.
Zum Vergleich: In der unmittelbar angrenzenden Straße „Am Mühlwasser" — mit nachweislich weitaus stärkerem Fußgängeraufkommen und einem nicht mehr benutzbaren Gehweg — erklärte dasselbe Bezirksbüro gegenüber der Krone (Jänner 2025): „Die zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen nicht aus." Dort passiert seit Jahren nichts. In der Seidelbastgasse wird hingegen mit höchstem Nachdruck vollzogen.
Was bisher geschah
Die MA 28 stundet die Verpflichtung über Jahrzehnte hinweg immer wieder. Die letzte Stundung erfolgte 2015. Die Stundungsgründe bleiben bis heute unverändert — in keinem der Bescheide von 2024 bis 2026 wird erklärt, was sich seitdem geändert hat.
Anwohner melden konkrete Bedenken: Radverkehr und Sicherheit für Kinder am Schulweg, Liefersituation für Gewerbetreibende, drohende Fahrbahnverengung auf 3 Meter im Zweirichtungsverkehr sowie Verlust von Grünflächen und Einfahrten.
Nicht alle Betroffenen erhalten ihren Bescheid gleichzeitig. Bei einer tatsächlichen Gefährdungslage wäre eine einheitliche und zeitnahe Vorgangsweise zu erwarten gewesen. Die Vielzahl an Beschwerden der Anwohner gegen die Bescheide zeigt deutlich: Die Betroffenen haben kein Interesse an dieser Maßnahme.
Bei der Bürgerinformation wird ausschließlich die Umsetzung besprochen — kein Raum für grundsätzliche Einwände. Die Bescheide verpflichten zur Herstellung innerhalb von sechs Monaten, bei Nichterfüllung drohen Strafen bis zu 50.000 Euro. Bei der Veranstaltung wird offen darauf hingewiesen, dass bei vielen Anwohnern die Sechs-Monats-Frist bereits abgelaufen sei — Strafen also theoretisch sofort möglich wären. Was dabei unerwähnt bleibt: Bevor Anwohner überhaupt bauen könnten, müsste die Stadt erst die Straße verbreitern. Die Strafandrohung ist damit reine Einschüchterung. Den Anwohnern wird zugleich mitgeteilt, dass die PORR ein Angebot zur Gehsteigherstellung schicken werde — mit nur vier Wochen Annahmefrist. Zum Zeitpunkt der Bürgerinformationsveranstaltung waren noch nicht einmal alle Bescheide zugestellt.
Die letzte Beschwerde eines Anwohners wird eingereicht — er hatte seinen Bescheid erst nach der Bürgerinformation erhalten. Wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit und wesentlicher Verfahrensmängel. Dass die Beschwerden so verteilt einlangen, ist direkte Folge der gestaffelten Zustellung.