Einmal so, einmal so: Der Gehsteig, der kommt — und die Straße, die nicht kommt
Es gibt Geschichten, die versteht man erst, wenn man sie nebeneinanderlegt. Diese ist so eine.
Fangen wir bei uns an. Bei der Bauverhandlung im September 2024 wurde uns die Verpflichtung zum Gehsteig mit einem klaren Satz begründet: „Da die Straße nunmehr hergestellt wird …" — also: Weil die Straße neu gemacht wird, muss auch ein ordentlicher Gehsteig her. Das ist die übliche Logik, und sie ergibt für sich genommen Sinn. Neue Straße, neuer Gehsteig.
Nur: Die Straße wird gar nicht neu gemacht. Inzwischen wurde uns mitgeteilt, dass kein Straßenbau stattfindet — es kommt nur der Gehsteig. Damit ist genau die Grundlage weggefallen, auf der bei der Verhandlung argumentiert wurde. Die Begründung wurde sozusagen nachträglich ausgetauscht, während die Verpflichtung bestehen bleiben soll. Man baut auf einem Fundament weiter, das man selbst entfernt hat.
Und jetzt der zweite Teil der Geschichte.
In der Wolfgang-Mühlwanger-Straße, ebenfalls in der Donaustadt, wünschen sich Anrainerinnen und Anrainer seit Langem genau das, was bei uns erzwungen werden soll: einen sicheren Gehsteig. Eine Mutter erzählt in der Tageszeitung Heute, dass sie sich mit dem Kinderwagen kaum mehr auf die Straße traut (zum Artikel). Und was bekommt sie zur Antwort? Den letzten Satz im Artikel sollte man sich genau ansehen. Sinngemäß: Die Gehsteig-Verpflichtung bleibe gestundet, solange dort kein Straßenausbau stattfindet — und der Zustand der Straße rechtfertige aktuell keinen Ausbau.
Quelle: heute.at, Juni 2026Quelle: heute.at, Juni 2026
Lesen Sie diese beiden Sätze noch einmal hintereinander:
Bei uns, wo niemand den Gehsteig über die Ausfahrt will: „Die Straße wird hergestellt — also Gehsteigpflicht."
Dort, wo man einen Gehsteig dringend will: „Es gibt keinen Straßenausbau — also kein Gehsteig."
Dasselbe Argument — „wird die Straße erneuert oder nicht" — wird einmal benützt, um einen Gehsteig aufzuzwingen, und einmal, um einen Gehsteig zu verweigern. Je nachdem, was gerade ins Bild passt. Wer keinen will, bekommt ihn unter Verweis auf den Straßenbau. Wer einen will, bekommt ihn unter Verweis auf den fehlenden Straßenbau nicht.
Das ist kein Detail. Das ist der Kern. Eine sachliche Verwaltung müsste ihr eigenes Kriterium in beide Richtungen gleich anwenden. Hier wird es offenbar danach ausgerichtet, welches Ergebnis gewünscht ist — und das Ergebnis steht dann eben schon vorher fest.
Wir haben deshalb nachgefragt: schriftlich, bei den zuständigen Stellen, mit der einfachen Bitte um Klarheit. Wird die Straße nun hergestellt oder nicht? Und wenn nicht — auf welcher Grundlage steht dann die Verpflichtung? Faire Fragen. Auf die Antworten sind wir gespannt.
25. Mai 2026
Gehsteig Seidelbastgasse: Wenn eine E-Mail zur Planungsgrundlage wird
Im Juni 2024 antwortete Bezirksvorsteher Ernst Nevrivy auf eine Anfrage der
Anwohnerinnen und Anwohner der Seidelbastgasse zum geplanten Gehsteigprojekt.
Der Brief klang nach durchdachter Planung, abgestimmten Fachabteilungen und
klarer Notwendigkeit. Eine Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wien
im März 2025 zeichnete ein anderes Bild.
Wie das Projekt entstand
Ausgangspunkt des gesamten Projekts war eine einzige E-Mail vom 28. Juli 2023 –
verfasst von einem Mitarbeiter der Bezirksvorstehung 22 an die MA28, mit einem
Google-Maps-Auszug und einem Street-View-Foto als Anlage. Darin wurde geschildert,
dass Bewohner einer angrenzenden Siedlung die Seidelbastgasse als Fußweg zur
Bushaltestelle Wulzendorfstraße nutzen. In der Folge fanden interne Besprechungen
statt, und das Ergebnis war ein Projektplan – der dann laut Behörde von allen
Beteiligten genehmigt wurde.
Ob die Fußgängerfrequenz in der Seidelbastgasse tatsächlich gestiegen ist? Dazu
gibt es keine Erhebungen. Die Behördenvertreterin gab vor Gericht an, man gehe
aufgrund des allgemeinen Bevölkerungswachstums im 22. Bezirk davon aus, dass die
Frequentierung vermutlich zugenommen habe.
Alternativen? „Es kommt ein Gehsteig."
Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten bei einer Vorort-Verhandlung im August 2024
konkrete Alternativen vorgeschlagen: Wohnstraße, Einbahnregelung, Erweiterung der
bestehenden Pflöcke über die gesamte Seidelbastgasse. Die Antwort der Behörde war,
wie vor Gericht protokolliert:
„Es kommt ein Gehsteig."
— Behördenvertreter MA28, Vorort-Verhandlung August 2024 (laut Gerichtsprotokoll)
Im Verfahren stellte sich heraus, dass Alternativen wie Wohnstraße oder Einbahn
in den Zuständigkeitsbereich der MA46 fallen – also jener Stelle, die für
Verkehrsorganisation zuständig ist. Ob und wie intensiv diese Alternativen dort
geprüft wurden, blieb im Verfahren offen.
Zuständigkeit: unklar
Ein weiterer Punkt, der in der Verhandlung deutlich wurde: Die Frage, welche
Behörde für welchen Teil des Projekts verantwortlich ist, war auch zum Zeitpunkt
der Verhandlung nicht restlos geklärt. MA28, MA37, MA46 – je nach Teilaspekt war
eine andere Abteilung zuständig oder nicht zuständig. Die Beschwerdeführerin warf
der MA28 sogar formelle Unzuständigkeit vor.
Barrierefreiheit als Nachgedanke
Was in Nevrivys Brief ebenfalls fehlt: die Frage der Höhenlage. Die Hauseingänge
in der Seidelbastgasse sind seit Jahrzehnten ebenerdig auf Straßenniveau. Wird der
Gehsteig auf der bestehenden Fahrbahn aufgebracht ohne eine entsprechende
Tieferlegung der Straße, entstehen an den Hauseingängen Stufen. Wie die Höhenlage
des Gehsteigs konkret aussehen soll, war laut Gerichtsprotokoll zum Zeitpunkt der
Verhandlung noch offen – die Anwohner sollen sich „zeitgerecht vor
Gehsteigherstellung" mit der MA28 in Verbindung setzen.
Was bleibt
Das Ziel, Fußgängerinnen und Fußgänger in der Seidelbastgasse sicherer zu machen,
ist legitim und nachvollziehbar. Die Frage ist, ob die gewählte Lösung dieses Ziel
tatsächlich erreicht – oder ob sie ein Problem löst, während sie gleichzeitig neue
schafft: für Radfahrende, die mangels Alternativen auf den Gehsteig ausweichen
werden, für Bewohnerinnen und Bewohner mit eingeschränkter Mobilität, und für alle,
die auf eine schmale Fahrbahn angewiesen sind, die künftig Zweirichtungsverkehr,
Parkplätze und Radverkehr gleichzeitig aufnehmen soll.
Eine Planung, die alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt, hätte diese Fragen
vor dem ersten Bescheid beantworten müssen.
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